Der österreichische Ministerrat hat am Mittwoch beschlossen, dass Apotheken ab dem kommenden Jahr bestimmte Impfungen durchführen dürfen. Zunächst wird die Verabreichung von zwei Totimpfstoffen ermöglicht. Konkret geht es dabei um die Zeckenimpfung (FSME) sowie die Kombinationsimpfung gegen Tetanus, Keuchhusten und Diphtherie für Personen ab 14 Jahren.
Das erklärte Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherstellung eines niederschwelligen Zugangs zu Impfungen, um die Durchimpfungsraten im Land anzuheben. Österreich orientiert sich dabei an internationalem Vorbild, da Pharmazeuten bereits in 19 europäischen Ländern impfen dürfen. Laut dem Verband der Impfstoffhersteller war dies insbesondere bei der Influenza erfolgreich, da so junge Berufstätige besser erreicht werden konnten.
Positive Beispiele aus anderen Ländern unterstreichen diesen Ansatz: In Irland stieg die Influenza-Durchimpfungsrate seit der Einführung von Apothekenimpfungen im Jahr 2011 um etwa 50 Prozent. In Portugal wurde ein Anstieg von 32 Prozent verzeichnet. Diese Daten sollen die Effektivität einer erweiterten Impfinfrastruktur belegen.
Die Ärztekammer lehnt die Pläne der Regierung jedoch entschieden ab. Präsident Johannes Steinhart betonte, dass Impfen eine ärztliche Leistung bleibe und Patientensicherheit oberste Priorität haben müsse. Er kritisierte, dass eine zwölfjährige harte Ausbildung nicht durch einen Wochenendkurs aufgewogen werden könne. Parallel fordern die Ärzte die Medikamentenabgabe in Ordinationen, was wiederum auf Ablehnung der Apotheker stößt.



