Die blau-schwarze Landesregierung der Steiermark hat eine Anhebung der Einkommensgrenze für die Pendlerbeihilfe beschlossen. Die Grenze wurde um 20 Prozent gesteigert, was einem Anstieg von jährlich 35.000 Euro brutto auf nunmehr 42.000 Euro entspricht. Auf monatlicher Basis bedeutet dies eine Erhöhung von bisher 2.500 Euro auf jetzt 3.000 Euro brutto, wobei pro Kind ein zusätzlicher Zuschlag von zehn Prozent gewährt wird.
Diese Maßnahme zielt darauf ab, angesichts aktueller Spritpreise ein Signal an die Leistungsträger des Landes zu senden, so FPÖ-Soziallandesrat Hannes Amesbauer. Die Notwendigkeit der Anpassung verdeutlichen aktuelle Zahlen: Im Jahr 2024 wurden insgesamt 572 Anträge abgelehnt, wovon 450 aufgrund eines zu hohen Einkommens scheiterten. Erstmalig seit fünf Jahren erfolgt damit eine Anpassung der Einkommensgrenzen für diesen Zuschuss.
Ansprüche auf die Beihilfe haben Pendler, die eine Strecke von mindestens 25 Kilometern zur Arbeit zurücklegen. Die maximale Fördersumme bleibt unverändert bei 389 Euro, wobei zwei Drittel der Kosten vom Land und ein Drittel von der Arbeiterkammer getragen werden. Die Auszahlung erfolgt nachträglich für das vergangene Kalenderjahr, sofern die Anträge bis zum 31. Dezember in den Gemeinden oder bei der Arbeiterkammer eingereicht wurden.
Die politische Reaktion auf den Schritt ist weitgehend positiv, auch innerhalb der Opposition. Während KPÖ-Abgeordneter Alexander Melinz die Maßnahme als längst überfälligen Schritt bezeichnet, um Betroffene nicht mit steigenden Kosten allein zu lassen, ergänzte SPÖ-Parteichef Max Lercher eine Kritik. Er begrüßte die Ausweitung zwar ausdrücklich, betonte jedoch, dass die Steiermark im Vergleich zu anderen Bundesländern bei der absoluten Höhe der Beihilfe noch nachbessern müsse.


